aktuelle Corona Regelungen im Gastronomiebereich

Coronatest:

Auf Basis unseres Rahmenhygienekonzepts Gastronomie werden Gäste vor bzw. zum Besuch dazu aufgefordert, einen negativen Coronatest (Bescheinigung), eine vollständige Impfbestätigung oder einen Nachweis über Genesung vorzuweisen. Mitunter ist ein Besuch auch mit einer Bescheinigung von medizinischen Fachkräften, niedergelassenen Ärzten, Apotheken oder öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass die jeweilige Bescheinigung nicht älter als 24 Stunden ist.


Achtung: Ein Besuch mit Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) ist nicht zulässig. Ferner werden vor Ort keine Selbsttests zu Verfügung gestellt, noch ist ein Besuch mit Selbsttest vor Ort möglich bzw. Zulässig !


Personenanzahl Inzidenzwert bis 100:

1 Hausstand + 1 weiterer Hausstand

(max. 5 Personen)


Reservierungen:

Es können zur Zeit nur Reservierungen für 1 Hausstand + 1 Hausstand (max. 5 Personen) für den Außenbereich angenommen werden.


Auch bei bzw. am Tag der Reservierung muss eine gültige Bescheinigung - siehe Coronatest – aller Gäste vorliegen.


FFP2-Maske:

Bitte tragen Sie stets eine FFP2-Maske, wenn Sie nicht an ihrem Platz verweilen!

So auch bei der Gästeregistierung – dem Gang zum Tisch – oder zur Toilette.


Gästezuweisung:

Bitte nehmen Sie nicht einfach Platz.

Die Sitzplatz-Zuweisung erfolgt stets durch eine Servicekraft.


Gästeregistierung:

Wir sind dazu verpflichtet Sie als Gast – für das Gesundheitsamt – zu Registrieren.

Bitte füllen Sie zur Gästereservierung das ausliegende Einzelformular (siehe Speisekarte) aus.


Weitere Verhaltensregeln:

Bitte halten sie stets einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Gästen ein.

Bitte beachten Sie neben den zuvor genannten Regelungen auch unsere Aushänge und Verhaltensregeln vor Ort.